Zuverlässige Treppenhausreinigung von unserem eigenen Team – saubere Gemeinschaftsflächen im festen Turnus, dokumentiert für Verwaltung und Eigentümer.
Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und private Vermieter von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen in Bielefeld, Hannover und dem jeweiligen Umland. Der typische Fall: Eine Verwaltung übernimmt ein Objekt, dessen bisherige Treppenhausreinigung unzuverlässig lief – mal wurde gereinigt, mal nicht, ein Nachweis fehlte, die Beschwerden der Mieter landeten bei der Verwaltung. Gesucht wird ein Dienstleister mit festem Wochenturnus, einem Ansprechpartner für alle betreuten Objekte, klaren Preisen je Haus und einer Dokumentation, die sich gegenüber Eigentümern und Mietern belegen lässt. Genauso häufig melden sich Vermieter, bei denen die Reinigung bisher über einen Putzplan der Mieter geregelt war und dauerhaft für Streit im Haus sorgt.
Die Treppenhausreinigung umfasst die regelmäßige Reinigung aller Gemeinschaftsflächen eines Wohngebäudes, vom Hauseingang über Treppenstufen, Podeste, Handläufe und Aufzug bis zu den Keller- und Bodengängen. Sie hält diese Flächen in einem gepflegten und verkehrssicheren Zustand und ist damit mehr als eine Frage der Optik: Ein sauberes Treppenhaus ist der erste Eindruck für Mieter, Besucher und Mietinteressenten, es beugt Beschwerden vor und gehört zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objekts. Feucht gewischte Stufen ohne Sand- und Streugutreste verringern zudem die Rutschgefahr auf den Verkehrsflächen des Hauses. In den meisten Mehrfamilienhäusern wird das Treppenhaus dafür wöchentlich oder 14-tägig gereinigt, stark frequentierte Anlagen zweimal pro Woche. Fachgerecht ausgeführt bedeutet das: Stufen und Böden werden zuerst gefegt oder gesaugt und anschließend feucht nachgewischt, das Reinigungsmittel wird auf den jeweiligen Bodenbelag abgestimmt, und jeder Einsatz wird für die Verwaltung dokumentiert. Reinberg Service hält je Objekt in einem Leistungsverzeichnis fest, welche Bereiche in welchem Intervall zum Umfang gehören, typisch sind:
Gereinigt wird in zwei Schritten: Zuerst werden Stufen und Böden gefegt oder gesaugt, damit loser Schmutz, Sand und Streugut nicht verschmiert werden – anschließend wischen wir feucht nach. Die Reinigungsmittel wählen wir passend zum Bodenbelag: pH-neutrale Unterhaltsreiniger für Naturstein und Fliesen, Wischpflege für PVC- und Linoleumbeläge, nebelfeuchtes Wischen bei Holztreppen, damit das Material nicht aufquillt. Zum Standard gehören farblich getrennte Mikrofasertücher, sodass Tücher aus anderen Einsatzbereichen nie an Handläufen oder Briefkästen landen. Spinnweben in Ecken und Deckenbereichen entfernen wir bei jedem Termin, Leuchten und Treppenhausfenster in größeren, fest vereinbarten Intervallen. In den Wintermonaten erhöht Streugut den Schmutzeintrag im Eingangsbereich deutlich – diesen Mehraufwand planen wir ein, ohne dass Sie nachverhandeln müssen.
Den Reinigungsturnus stimmen wir auf Größe und Frequentierung des Objekts ab. In den meisten Mehrfamilienhäusern hat sich die wöchentliche Treppenhausreinigung bewährt; kleinere Häuser mit wenigen Parteien kommen oft mit einem 14-tägigen Turnus aus, während stark frequentierte Anlagen mit vielen Wohneinheiten oder Gewerbe im Erdgeschoss zweimal pro Woche gereinigt werden. Das Leistungsverzeichnis regelt dabei nicht nur, wie oft gereinigt wird, sondern auch, welche Arbeiten in welchem Intervall anfallen:
Wir übernehmen die Treppenhausreinigung in Bielefeld und Hannover für einzelne Häuser ebenso wie für ganze Objektbestände – mit einem festen Ansprechpartner für alle Liegenschaften und einem festen Monatspreis je Objekt, der Budgetplanung und Betriebskostenabrechnung einfach macht. Die Kosten der Treppenhausreinigung zählen nach § 2 Nr. 9 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Jeder Einsatz wird dokumentiert; auf Wunsch hängen wir zusätzlich einen Reinigungsnachweis im Treppenhaus aus, auf dem jeder Termin quittiert wird – das beugt Mieterbeschwerden vor und gibt der Verwaltung einen belastbaren Nachweis für die Eigentümerversammlung. Fällt eine Reinigungskraft durch Urlaub oder Krankheit aus, greift eine Vertretungsregelung innerhalb unseres eigenen Teams, sodass kein Termin ausfällt. Subunternehmer setzen wir grundsätzlich nicht ein.
Nach Ihrer Anfrage besichtigen wir das Objekt – bei Verwaltungen gern mehrere Häuser an einem Termin – und halten Flächen, Bodenbeläge und Besonderheiten in einem Leistungsverzeichnis fest. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein unverbindliches Angebot, auf Wunsch als fester Monatspreis je Objekt. Die Schlüsselübergabe dokumentieren wir in einem Schlüsselprotokoll; die Schlüssel werden codiert und ohne Adressbezug aufbewahrt. Anschließend reinigt eine feste Kraft Ihr Objekt im vereinbarten Turnus – jeder Einsatz wird per Checkliste geprüft und für Verwaltung und Eigentümer dokumentiert.
Online oder telefonisch – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Wir sehen uns Ihr Objekt vor Ort an, kostenlos und unverbindlich.
Unverbindliches Angebot mit vollständigem Leistungsverzeichnis – ohne versteckte Nachträge.
Unser eigenes Team übernimmt. Jeder Einsatz wird per Checkliste geprüft und dokumentiert.
Ihr unverbindliches Angebot – kostenlos und in 24 Stunden.
Die Kosten der Treppenhausreinigung richten sich individuell nach Wohneinheiten, Etagen, Turnus und Leistungsumfang. Für Verwaltungen kalkulieren wir in der Regel einen festen Monatspreis je Objekt. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein unverbindliches Angebot ohne versteckte Kosten.
In den meisten Wohnanlagen wöchentlich oder 14-tägig; stark frequentierte Objekte reinigen wir zweimal pro Woche. Den passenden Turnus stimmen wir bei der Besichtigung mit der Verwaltung ab – er lässt sich später anpassen, wenn sich die Nutzung des Hauses ändert.
Ja. Jeder Einsatz wird per Checkliste geprüft und dokumentiert. Auf Wunsch hängen wir zusätzlich einen Reinigungsnachweis im Treppenhaus aus, auf dem jeder Termin quittiert wird – sichtbar für Mieter und Eigentümer.
Die Übergabe halten wir in einem Schlüsselprotokoll fest. Die Schlüssel werden codiert und ohne Adressbezug aufbewahrt, sodass sie sich keinem Objekt zuordnen lassen. Bei Vertragsende erhalten Sie alle Schlüssel dokumentiert zurück.
Ja. Unser Team ist fest bei uns angestellt und über unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Sollte bei der Reinigung einmal etwas beschädigt werden, ist der Schaden gedeckt – Sie haben mit uns einen Vertragspartner und einen festen Ansprechpartner.
Die regelmäßige Treppenhausreinigung vereinbaren wir als Rahmenvertrag mit klar geregelter Kündigungsfrist – ohne versteckte Klauseln. Laufzeit und Konditionen stimmen wir bei der Besichtigung auf Ihr Objekt ab; beides weist das Angebot transparent aus.
Ja, nach Absprache – etwa nach einem Handwerkereinsatz im Treppenhaus, vor einer Eigentümerversammlung oder zur Überbrückung, wenn Ihr bisheriger Dienstleister ausgefallen ist. Auf Anfragen antworten wir innerhalb von 24 Stunden.
Grundsätzlich ja: Die Kosten der Gebäudereinigung zählen nach § 2 Nr. 9 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Ein fester Monatspreis je Objekt macht die Betriebskostenabrechnung dabei besonders einfach.
Ein festes gesetzliches Intervall gibt es nicht. Wie oft ein Treppenhaus gereinigt werden muss, richtet sich nach dem Mietvertrag oder der Hausordnung sowie nach der tatsächlichen Nutzung des Hauses. Gibt der Mietvertrag keinen Turnus vor, gilt eine wöchentliche Reinigung der Gemeinschaftsflächen in der Regel als ausreichend; stark frequentierte Häuser mit Gewerbe im Erdgeschoss oder vielen Parteien brauchen häufiger einen Termin. Entscheidend ist, dass die Flächen sauber und verkehrssicher bleiben.
Zuständig ist zunächst der Vermieter: Das Treppenhaus gehört nach § 535 BGB zur Mietsache, deren Pflege er schuldet. Diese Pflicht lässt sich per Mietvertrag oder über eine im Vertrag in Bezug genommene Hausordnung auf die Mieter übertragen, etwa als Putzplan oder Kehrwoche. Nachträglich und einseitig kann der Vermieter die Reinigung aber nicht auf die Mieter abwälzen. Fehlt eine wirksame Regelung, bleibt die Aufgabe beim Vermieter, der sie an einen Dienstleister vergeben kann.
Kommen Mieter ihrer vertraglich übernommenen Reinigungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der Vermieter die Treppenhausreinigung an einen gewerblichen Dienstleister vergeben. Die Kosten zählen nach § 2 Nr. 9 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Für viele Verwaltungen ist das der ruhigere Weg: ein fester Turnus, ein dokumentierter Nachweis und Schluss mit dem Streit um die Kehrwoche. Wir übernehmen die Reinigung im vereinbarten Rhythmus und dokumentieren jeden Einsatz für Verwaltung und Eigentümer.
Die umfassende Objektpflege für das gesamte Gebäude – schließt neben den Gemeinschaftsflächen auch Außenanlagen und Sonderleistungen ein.
Das gleiche Prinzip – Reinigung nach festem Plan – für Büro- und Gewerbeflächen statt Wohnanlagen.
Für größere Glasflächen am Objekt, etwa Eingangsverglasungen und Fassaden – über die Treppenhausfenster im Turnus hinaus.
Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Angebot. Kostenlos und ausgeführt von unserem eigenen Team.
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